Eintrittserklärung / Zweck des Vereins

Jahresbeitrag

Einzelmitglieder: 20,00 EUR
Familien/Lebensgemeinschaften: 25,00 EUR

Zur Familie/Lebensgemeinschaft gehörende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können auf Antrag der Eltern als beitragsfreie Mitglieder aufgenommen werden.

Personen über 18 Jahre ohne Einkommen (z.B. Schüler, Studenten, Erwerbslose) können die Mitgliedschaft zu einen ermäßigten Beitrag beantragen (Satzung § 4b).

Wie werde ich Mitglied

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als neues Mitglied begrüßen dürfen. Dazu bitte die „Eintrittserklärung mit SEPA“ ausgefüllt mit den persönlichen Daten beim Vorsitzenden oder Kassenwartin abgeben. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Dazu ist die „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ notwendig. Die benötigten Formblätter (”Eintrittserklärung” und “Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats”) bekommen Sie beim Vorsitzenden, der Kassenwartin oder sie können unter Links heruntergeladen werden. Jeder, der sich über unseren Verein erkundigen möchte, kann die “Satzung” hier oder unter Links herunterladen. Außerdem können Sie sich unter Aktuelles und Wissen über unsere Aktivitäten informieren.

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist ein Beitrag zur allgemeinen öffentlichen Gesundheitspflege, zur Pflege der Heimatverbundenheit sowie Erschließung und Bewahrung der heimatlichen Landschaft und Schönheiten. Der soll insbesondere erreicht werden:

  • durch Schaffung, Pflege und Erhaltung der Einrichtungen, die der Erholung und Gesundheit dienen (Schaffung von Wegen, Errichtung von Bänken, Liegewiesen, Markierung der Wanderwege usw.),
  • durch Mitarbeit bei der Schaffung und ständigen Verbesserung der dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen,
  • durch Betreuung der Gäste sowie Unterhaltung einer Beratungs- und Auskunftsstelle in Verbindung mit einem Unterkunftsnachweis,
  • durch die Pflege der Heimatverbundenheit und der Heimatkunde (z.B. Verschönerung des Ortsbildes, Erhaltung der Volksbräuche usw.),
  • durch die Förderung des Reise- und Erholungsgedankens mittels einer geeigneten Fremdenverkehrswerbung.

(Auszug aus der Satzung)